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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmeldung für Prüfungen


l.i.s.i.
20.10.2004, 23:10
Hi! Das ist hauptsächlich an die Erstsemestrigen, die sich schon zu Prüfungen angemeldet haben, gerichtet:
z.B.: Physiologie :?

Man darf erst dann Prüfungen machen, wenn die Möglichkeit besteht, dass man sie schon einmal gehört hat.
Das heißt eine Prüfung von WS 03 oder SS 04 kann von niemanden abgelegt werden, der erst WS 04 zum Studieren begonnen hat.

Bitte korregiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich glaube so lautet die Regel.
Das könnte mir helfen, da ich somit einen Platz in der Prüfung bekomme und euch, da ihr nicht umsonst lernt. :wink:

Lg Lisi :D

jessi
21.10.2004, 00:03
du hast vollkommen recht!man darf nur prüfungen zu jenen semestern prüfungen machen wo man schon inskribiert war(sport oder was anderes!)!

miRli
21.10.2004, 12:40
Das gleiche Problem hatten wir ja voriges Jahr mit Biomechanik, die Prüfung wird nicht anerkannt...

cheder
21.10.2004, 15:54
Im Grunde richtig formuliert (Bravo l.i.s.i)- Dank auch für den Hinweis !

Zusätzlich eine Konkretisierung: wenn man an der Universität Wien in dem betreffenden Semester als ordentliche\r HörerIn gemeldet war, darf man die Prüfung machen - ansonsten nicht !!

Spitzbuar
21.10.2004, 18:17
Ok...Was heißt das nun in meinem Fall...ich bin als außenordentlicher Zuhörer Inskripiert und muß nun 2 Prüfungen absolvieren um überhaupt die Studiumsberechtigungsprüfung machen zu dürfen...!!Darf ich jetzt PhysioPrüf. machen oder nicht..wenn nicht was dann ???bitte um euren Rat...!!thx Spz.

osleidys
22.10.2004, 15:08
und wenn jemand eine prüfung macht, obwohl er nicht darf und ein zeugnis bekommt? was passiert dann?

cheder
22.10.2004, 16:28
@osleidys: Kann diese Prüfung trotzdem aberkannt werden :cry:

steffi00
22.10.2004, 17:56
Hi!

Ich hab das jetzt gerade gelesen mit den Prüfungen, dass man die als erstsemstriger gar nicht machen kann. Was ist aber, wenn man schon an einer anderen uni studiert hat und jetzt nach wien gewechselt hat? Darf man dann auch keine Prüfungen machen (so wie z.b. Sport und gesellschaft nächste woche)

ich hoff ihr könnt mich aufklären!

filou
22.10.2004, 18:47
man darf nur dann prüfungen absolvieren wenn man in der zeit wo das fach gelesen wurde schon inskribiert war. also muss die matrikelnummer mindestens mit 03... anfangen.
dabei ist es aber egal welches studienfach man vorher belegt hat. wie das mit außerordentlichen ist weiß ich nicht - aber da hat man doch auch schon eine matrikelnummer.

wenn man trotzdem ein zeugnis hat wird dies bei der einreichung zum bakkelaureat NICHT anerkannt, d.h. prüfung nochmal machen. das gilt auch wenn man eine prüfung aus dem alten studienplan macht obwohl man im neuen inskribiert ist.