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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorziehen von Stunden aus dem 2. Abschnitt???


wolle80
22.10.2004, 19:29
Hallo Leute!

Wer bitte folgendes Problem hat bzw. weiß wie man es lösen kann soll sich bitte melden.
Brauche noch eine Prüfung aus dem ersten Abschnitt, alter Plan. Die wird aber netterweise nicht mehr angeboten. Jetzt muss ich eine viel schwerere machen die aber erst Semesterende angeboten wird. Wenn ich die nicht schaff bin ich aus dem alten Plan draußen und ich verliere die Familienbeihilfe.
Jetzt hab ich von einer Freundin auf der Schmelz gehört, dass man sich auch Stunden aus dem 2 Abschnitt vorziehen kann. Bin nämlich von den Stunden her gut im Rennen. (fast Mindestzeit)
Der Herr Prof. Baca hat aber gemeint, dass gehe rechtlich nicht.
FRAGE:(für die die sich studienrechtlich auskennen)
Was ist nun richtig?
Ich schreibe dies, weil es nicht nur mir so geht.

Außerdem möchte ich alle bitten, die noch folgende Prüfung benötigen sich bei mir zu melden:
psychologische Aspekte von Präv./Rekr.

Vielleicht schaffen wir es, dass noch einmal ein Termin angeboten wird, wenn wir genügend sind. Ihr könnt auch posten, ist vielleicht sinnvoller.

Gruß Euer Interessenvertreter

wolle80
27.10.2004, 09:58
Muss mir also selber antworten. Schön.

Hab mit der Studienanwaltschaft gesprochen. Man hat keinen rechtlichen Andpruch auf vorziehen von Stunden aus dem 2. Abschnitt. Es liegt an der Uni wie sie das handhabt.
Ich finde es sehr "nett" von Herrn Prof. Baca, dass er es so handhabt und nicht gestattet.

gerald
27.10.2004, 16:34
Um welche Prüfung bei wem würde es denn gehen?

28.10.2004, 19:29
Hallo Gerald!

Brauche noch bei Herrn Prof. Amesberger die Prüfung psychologische Aspekte von Präv./Rekreation.

Kenn noch wen der die braucht.

Gruß Wolle

wolle80
28.10.2004, 22:34
Hoppla hab mich vergessen einzuloggen!