gerald
22.02.2007, 15:18
Liebe KommilitonInnen,
Nach Rücksprache mit Prof. Baron, muss die StuV auf einige Missverständnisse seitens einiger Studierenden aufmerksam machen:
1) Er hält sich an die 4 Wochenfrist, die er zur Verfügung hat.
2) Eine Anmeldung zur nächsten Prüfungsmöglichkeit ist jederzeit (auch ohne pos. oder neg. Note) möglich. Ebenso wie man sich jederzeit (empfehlung mind. 1 Werktag vorher) noch Abmelden kann.
3) Alle Studierenden, die sich zu einer Prüfung anmelden haben auch das Recht an dieser teil zu nehmen! (Es gibt engegen vieler Meinungen keine TeilenhmerInnenbeschränkungen- Die Zahl dient lediglich als Hinweis ob die Prüfung aus Raumtechnischen Gründen in mehreren Blöcken durchgeführt werden muss)
4) Der komissionelle Termin ist diesmal deswegen so zeitig gesetzt, damit Studierende denen nur noch diese Prüfung aus den Bakk. Abschluss fehlt kein Semester verlieren und sich noch rechtzeitig zum Magisterstudium inskribieren können.
5) Soweit er uns informiert hat, ist am Montag,05. März 2007, 17:00 Uhr ein ganz regulärer Termin med. Aspekte, der wie er bittet nicht mit dem "3. Antrittstermin (Donnerstag, 01. März 2007, 16:30)" verwechselt werden sollte.
6) Weiters ist zu erwähnen, dass die Termine für Einsichten als Gesetzeskonform an zu sehen sind.
7) bedenkt bitte, dass Studierende nicht nur Rechte haben sondern (leider) auch jede Menge Pflichten haben. - Dies betrifft besonders Abgabetermine bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen!!!
(Zu spät abgegebene Arbeiten für LV´s sind nicht, bzw. Negativ zu beurteilen und daher noch einmal zu absolvieren. Nicht Beurteilungen gelten jedoch als "Prüfungsantritt" )
8) Achtung Vo´s sind nicht unbedingt offene Lehrveranstaltungen- Die neuen Studienpläne geben unter Umständen bestimmte Fristen vor!
(besonders bei e-learning unterstützten LV´s ein Problem)
Weitere Infos zum Prüfungsrecht/Pflichten:
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=199
bzw.
http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html
Nach Rücksprache mit Prof. Baron, muss die StuV auf einige Missverständnisse seitens einiger Studierenden aufmerksam machen:
1) Er hält sich an die 4 Wochenfrist, die er zur Verfügung hat.
2) Eine Anmeldung zur nächsten Prüfungsmöglichkeit ist jederzeit (auch ohne pos. oder neg. Note) möglich. Ebenso wie man sich jederzeit (empfehlung mind. 1 Werktag vorher) noch Abmelden kann.
3) Alle Studierenden, die sich zu einer Prüfung anmelden haben auch das Recht an dieser teil zu nehmen! (Es gibt engegen vieler Meinungen keine TeilenhmerInnenbeschränkungen- Die Zahl dient lediglich als Hinweis ob die Prüfung aus Raumtechnischen Gründen in mehreren Blöcken durchgeführt werden muss)
4) Der komissionelle Termin ist diesmal deswegen so zeitig gesetzt, damit Studierende denen nur noch diese Prüfung aus den Bakk. Abschluss fehlt kein Semester verlieren und sich noch rechtzeitig zum Magisterstudium inskribieren können.
5) Soweit er uns informiert hat, ist am Montag,05. März 2007, 17:00 Uhr ein ganz regulärer Termin med. Aspekte, der wie er bittet nicht mit dem "3. Antrittstermin (Donnerstag, 01. März 2007, 16:30)" verwechselt werden sollte.
6) Weiters ist zu erwähnen, dass die Termine für Einsichten als Gesetzeskonform an zu sehen sind.
7) bedenkt bitte, dass Studierende nicht nur Rechte haben sondern (leider) auch jede Menge Pflichten haben. - Dies betrifft besonders Abgabetermine bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen!!!
(Zu spät abgegebene Arbeiten für LV´s sind nicht, bzw. Negativ zu beurteilen und daher noch einmal zu absolvieren. Nicht Beurteilungen gelten jedoch als "Prüfungsantritt" )
8) Achtung Vo´s sind nicht unbedingt offene Lehrveranstaltungen- Die neuen Studienpläne geben unter Umständen bestimmte Fristen vor!
(besonders bei e-learning unterstützten LV´s ein Problem)
Weitere Infos zum Prüfungsrecht/Pflichten:
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=199
bzw.
http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html