Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muskuläre Rehab-Prüfung FRECHHEIT!
Hallo Leute!
Muss mich hier ein bisschen auskotzen! Dies soll auch für alle anderen eine Möglichkeit sein, um Ihren Unmut über diese Prüfung auszudrücken.
Hab Muskuläre Rehab beim letzten Termin gemacht. Natürlich einen Fünfer. Was sonst?
Wenns wenigstens schwere Fragen wären, aber es sind Fragen, die man einfach nicht beantworten kann. Hab 3 verschiedene Skripten. Es gab ein paar Fragen bei der Prüfung, die hat man damit nicht beantworten können. Ich schätze mal die wurden auch nicht in der VO behandelt, sonst hätte das irgendwer mitgeschrieben. Und wenn 3-4 solcher Fragen bei der Prüfung kommen, dann muss man bei 15 Fragen schon ziemlich perfekt sein um einen 4er zu haben. Genauer man hat noch 11 Fragen zu Verfügung um davon mind. 8 richtig zu haben. d.h. das sind 73 Prozent.
Aber zum Glück für den Herrn Prof. NORA B., gibt er ja kein eigenes Skript heraus, sonst könnte man das ja belegen, dass er ein unfairer Prüfer ist. Aber ich lass mir nicht auf den Schädel :roll: .
Sehr schön finde ich es ja auch, dass andere Professoren einige Fragen nicht einmal beantworten können, sei es weil Sie Spezialisten sind, aber die Fragen wirklich so dumm gestellt sind,dass Sie einfach niemand beantworten kann, oder weil Sie zwar die VO dazu halten, sich aber selber nicht auskennen (Sonderturnen-Peitschmich).
Beispiel:
Hüftbeugewinkel bei einer NORM Stiege. Ich glaub nicht, dass der Herr Baron die ÖNORM gelesen hat. Kann ich nur empfehlen. Es sind nur Grenzen angeführt. ES GIBT KEINE NORM STUFE, HERR NORA B.!
AUSZUG aus der ÖNORM:
(1) Das Steigungsverhältnis der Stufen muß je nach der Lage
(außerhalb oder innerhalb von Gebäuden) und der Stiegenform so
gewählt werden, daß die Stiege sicher begangen werden kann.
(2) Mindestmaße und Höchstmaße von Stufenhöhen und Stufenauftritten
1. Stufenhöhe: höchstens
Hauptstiegen und Nebenstiegen 20 cm
2. Stufenauftritt: mindestens
Hauptstiegen und Nebenstiegen 25 cm
Die Stufen einer Stiege müssen innerhalb eines Geschosses gleich
hoch sein und in der Gehlinie gemessen gleiche Auftritte haben.
Außerdem sagt mir diese Frage schon, dass er überhaupt nichts von Kinematik versteht. Hängt ja schließlich auch ab von der Körpergröße des Menschen.
Also ich lasse mir das echt nicht gefallen. Ich geh beim nächsten Termin zur Einsicht, kopier mir das alles, und dann geh ich mich beschweren.
Ich hoffe auf Eure Unterstützung. Jeder der mit mir kämpft, sollte hier posten. Wer schreiben will, dass das Ganze eh keinen Sinn hat, sollte das besser seiner Oma erzählen.
Gruß Euer Interessenvertreter Wolle
Hoppla! Für alle die glauben, ich möchte hier inkognito bleiben. Hab vergessen mich einzuloggen.
Bin ganz deiner meinung!!!!!!hab auch aus 3 skripten gelernt und hab nen 5er kassiert!so eine verschissene zeit die ich gelernt hab!!!!!!auf extra blöd fragen,extra blöd die fragen nur auf overhead,ja nicht genug zeit zum nachdenken lassen damit ja es kaum wer schafft......ja das ist das richtige system um so viele wie möglich durchfallen zu lassen!! obwohl man wirklich anatomie bis zu geht nicht mehr gebüffelt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hi bin ganz eurer Meinung!! Hab die Prüfung jetzt zum zweiten mal verhaut. War in der Vorlesung und habe auch 3 mitschriften gelernt. Es ist genau so wie Wolle schreibt die VO is easy und es wird die Hälfte der Fragen nicht besprochen.Der Probe Test den sie in der Vo machen is eine Frechheit so leicht. Habe Prof. Petschnig nach Sonderturnen zwei Fragen von der letzten Rehab Prüf. gestellt und sie konnte mir keine eindeutige Antwort geben :D Also wenn euch irgend eine Möglichkeit einfällt um den beiden das Handwerk zu legen ich bin dabei.
Die Aufhebung negativ beurteilter Prüfungen wegen schweren Mangels ist in § 79 Abs 1 UG 2002 geregelt. In den einzelnen Studienplänen/Curricula sind Prüfungsordnungen vorgesehen, die Arten von Prüfungen, Prüfungsmethoden und nähere Bestimmungen über das Prüfungsverfahren enthalten. Diese Regelungen sind als Grundlagen für eine mangelfreie Prüfung heranzuziehen.
Wenn eine negativ beurteilte Prüfung einen schweren Mangel aufweist, kann ein Antrag an den/die Studienpräses gestellt werden, der die Prüfung aufheben kann. Der Antrag muss von der/dem Studierenden innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eingebracht werden und der schwere Mangel muss glaubhaft gemacht werden (ein Beweis ist nicht notwendig).
Schwere Mängel sind beispielsweise die Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften (z. B. Einzelprüfung statt Prüfungssenat) oder Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zu einem anderen Ergebnis geführt hätten (unzureichende Prüfungszeit, Lärm, Störung des Prüfungsablaufes etc.).
Ein schwerer Mangel kann beispielsweise vorliegen, wenn kein Prüfungsprotokoll geführt wird, sachfremde Erwägungen in die Beurteilung einfließen, willkürliche Entscheidungen getroffen wurden, der Prüfungsablauf durch die/den PrüferIn oder äußere Umstände gestört wurde etc.
Die inhaltliche Beurteilung kann jedoch nicht angefochten werden, das liegt im Ermessen des/der Prüfers/Prüferin.
Die Anträge sind zu richten
An den Studienpräses
Referat für Studienrecht
zH DDr. Gerhold
Dr. Karl Lueger- Ring 1
1010 Wien
Wenn der Anfechtung stattgegeben wird, wird die negativ beurteilte Prüfung mit Bescheid aufgehoben. Sie gilt weder als positiv absolviert noch als Antritt. Sie werden in den gleichen Stand zurückgesetzt, als wären Sie zu der Prüfung nicht angetreten.
Tja, da will ich doch auch mal meinen Senf dazu geben....
Jeder Professor bekommt bei einer mündl. Prüfung extra "Knete"!!!!
....und wie ein schöner Slogan heißt: Geld regiert die Welt"
Hallo Mitbetroffene!
Also mir ist das so egal, ob ich meinen Fünfer los werde oder nicht. Will mich nur bemühen, dass andere Studenten nicht das gleiche erleiden müssen wie wir jetzt. Es wird Krieg geben. Und ich habe meine Kriege bis jetzt immer gewonnen.
Gruß Wolle
Ich finde es ja auch interessant, dass ein Prof. seinen eigenen kleinen privat krieg gegen die Studenten führen kann ohne dass das jemanden von den zuständigen Herren vom Institut (bachl usw.) interessiert. Es kann doch nicht sein,dass bei diesen Prüfungen (Sondert. und Rehab) seit einigen Semester immer überdurchnittlich viele Studenten durchfallen und es keinen juckt warum das so ist. Als Institustsleiter müsste ich mich doch fragen warum das so ist und warum die erwähnten Prof. und innen es nicht schaffen den Studenten in ihrer Vo so viel an Wissen zu vermitteln, dass es möglich ist die Prüfung zu schaffen. Denn das Märchen, dass die Studenten zu wenig lernen für diese Prüfungen ist wirklich ein Märchen.
Direktor
19.12.2004, 13:49
Hi ihr da!
Habe die Prüfung bereits bestanden, behaupte jetzt aber nicht wie ihr vielleicht vermutet, dass ich mehr gelernt habe oder so etwas. Es ist genau wie es hier geschildert wurde bei Musk. und Sondt. eine bodenlose Frechheit. Die Themen werden in der VO angesprochen, jedoch ist man mit dem Wissen der VO nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereitet, das gibts ja öfters, aber das Problem ist dass die Prüfungen einfach nur mit Glück schaffbar sind. Es sind immer ein paar wenige Fragen dabei die unklar sind, nicht weil man wenig gelernt hat sondern weil sie schlecht formuliert sind oder einfach (siehe Stufe) nicht klar beantwortbar sind.
Er gibt kein Skript raus .. so kann er sich jedes Mal rausreden und man hat keine Vergleichswerte bei der Einsicht.
Dass so etwas in der heutigen Zeit noch möglich ist, ist mir unverständlich, da sieht man wieder mal wie auch vorhin angesprochen, dass die Leiter dieses Instituts keine Ahnung haben was hier läuft und es ihnen auch komplett egal ist. Kein Wunder sind Ärzte, die die ganze Zeit arbeiten und denen die Uni komplett egal ist.
Bin gespannt wie lange diese Schweinerei noch weitergeführt werden wird, dass hier nichts unternommen werden kann ist ja wohl lächerlich. Die Studienvertretung ist ja anscheinend ohnehin komplett machtlos und nimmt es auch einfach so hin, dass viele Termine hintereinander nicht mal 20 % der Geprüften durchkommen.
Man braucht eigentlich gar nicht weiter über das Thema aushaun, es weiß jeder dass es eine Frechheit ist, auch diejenigen die die Prüfung dann schaffen wissen es auch.
Eine Prüfung aus dem medizinischen Bereich, die nicht mal Medizinstudenten und Ärzte bewältigen können ist wohl an unserer Uni fehl am Platz.
Ich bin gespannt wieviele Termine das noch so weitergeht.
.. Kommessioneller Termin .. ausgeschrieben im Internet mit Anmeldung .. wahnsinn ... das gibt es sonst nirgends .. und keiner unternimmt was ... ist echt eine sensation.
Gratulation Mr. Baron und Fr. Petschnig, sie könnten auch sich selbst mal in Frage stellen und ihre Art zu unterrichten, da man wie vorhin erwähnt diese Prüfung nicht schaffen kann mit dem Wissen aus der VO.
Frohe Weihnachten :-)
Ich habe für die Prüfung von 2 Skripten gelernt und habe noch Prüfungsfragen dazu gehabt.
Ich weiß, dass er immer andere Fragen stellt, aber als Grundlage sind diese sicher net schlecht, ABER
ich könnte 70% nicht beantworten, da sie weder in den Mitschriften noch in irgendeiner Literatur zu finden waren (+Internet)
Ich hab die Prüfung bei diesem Termin nicht gemacht, sondern 2 vorher, aber bei einer Beschwerde anhand meiner und anderer Prüfungen wär´ ich dabei....
Übrigens, erledigt sich von selbst ---> Note: 5
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/archiv/Entwurf_Universitaetsges6636.xml#74
Zu § 73:
Die Anerkennung von Prüfungen entspricht weitgehend der bisherigen Rechtslage. Eine Verbesserung wurde allerdings dahingehend aufgenommen, dass die an einer inländischen Universität oder einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen für das gleiche Fach im weiteren Studium derselben Studienrichtung an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen sind, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Eine geringfügige Abweichung ist dann anzunehmen, wenn diese Abweichung nicht mehr als 10 bis 20 % beträgt. Diese Bestimmung dient der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden. Derzeit wird immer wieder Klage geführt, dass bei einem Ortswechsel innerhalb Österreichs das gleiche Fach in der gleichen Studienrichtung nicht für das weitere Studium an einer anderen Universität anerkannt wird.
Werden an einer Universität für ein Studium noch keine ECTS-Anrechnungspunkte vergeben, ist wie bisher eine Anerkennung jedenfalls möglich, wenn die anzuerkennende Prüfung gleichwertig ist.
Ich denke laut diesem Paragraph müsste der Sonderturnentourismus innerhalb Österreich wieder eröffnet werden? :lol:
Vieleicht kennt sich da wer aus und könnte das mal mit dem Baca besprechen?
Zu bedenken ist jedoch dass Sport egal ob Lehramt oder ein adneres Fach nur an einer einzigen Universität in österreich inskribiert werden kann.
Also es geht zB nicht in Graz Lehramt und in Wien Spowi zu machen.
Was also auch gemäss dem Fall dass es eine Anrechnungsvariante gäbe zu massiven Komplikationen führt.
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