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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschaffung der Studiengebühren!


gerald
26.09.2008, 04:50
Der Nationalrat hat einen Beschluss zur Abschaffung der Studiengebühren für Unis und PHs beschlossen. Zahlreiche Details sind allerdings noch unklar formuliert bzw. noch nicht festgelegt. Über einige Punkte wird es erst in den kommenden Wochen und Monaten Klarheit geben. Die ÖH wird versuchen sich konstruktiv einzubringen und im Interesse der Studierenden für eine bestmögliche Umsetzung des Antrages arbeiten!

Die Abschaffung der Studiengebühren gilt ab dem Sommersemester 2009 ...


mehr Info: http://oeh.ac.at/
bzw: http://www.parlament.gv.at/AK/SCHLAG/233Studiengebühren_Portal.shtml

surfxandi
26.09.2008, 09:45
Jetzt kommen endlich wieder die Langzeitstudenten auf ihre Rechnung. Man muss auch sagen, dass die einfach den lässigeren Schmäh haben und den Spirit vom Studieren verstanden haben. :lol:

dejot
27.09.2008, 09:24
Leider nein, surfxandi!

Die "Abschaffung" (die übrigens nur für Europäer gilt), endet nach Mindestzeit + 2(?)Toleranzsemester. Also noch mehr Stressfaktoren, ja schnell-schnell fertig zu werden. "Da hast deinen Bachelor, husch, ab ins Berufsleben!" ;-)

Übrigens: Was sagt die ÖH eigentlich dazu? Jahrelanges "fast-basisdemokratisches" mokieren, drohen, protestieren, sogar ein Wahlversprechen der stimmenstärksten Partei, das nicht eingelöst wurde... Und jetzt aus heiterem Himmel, aus purer wahltaktischer Willkür wird da schnell mal über 283(?) Punkte abgestimmt. Ahja, die Studiengebühren waren auch dabei. Glaubt ihr wirklich noch, dass euch _irgendwer_ da oben ernst nimmt?

Was wurde erreicht? Weiterhin kein freier Bildungszugang, also ideologisch gar nichts, die Ungerechtigkeit wurde nur noch größer. Etwas Entlastung für Schnell-Studierer (aber nur solche, die keine Studienbeihilfe bekommen). Und vor allem: wessen "Leistung" war das jetzt eigentlich? Die der taktischen Wahlberater wohl am ehesten!

gerald
27.09.2008, 14:42
...........
Scharfe Kritik übt die ÖH an den geplanten Detailregelungen beim
Erlass der Studiengebühren für Berufstätige. "Die große Zahl an
Studierenden, die unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten werden in
Zukunft genauso behandelt wie Studierende, die nicht arbeiten. Die
Konsequenz daraus, dass Studierende, die viel verdienen, entlastet
werden, Studierende, die wenig verdienen, belastet werden, das kann
nicht ernsthaft der Sinn dieser Regelung gewesen sein", kritisiert
Al-Mobayyed.

Wir sind erfreut darüber, dass von den Parlamentsparteien
zumindest noch die eine oder andere wichtige Anregung der ÖH zur
Korrektur dieses Gesetzes übernommen wurde. "Wir sehen die Korrektur
unserer gestern kritisierten Punkte als großen Erfolg und Bestätigung
für unsere konsequente und harte Arbeit. Ich hoffe, uns bleibt in
Zukunft diese "Hau-Ruck" Politik erspart, auch wenn sie dieses Mal
gut für uns ausgegangen ist. Wir fordern ein gut durchdachtes
längerfristiges Konzept für den Österreichischen Hochschulbereich,
inklusive dringend nötiger finanzieller Sofortmaßnamen", so Samir
Al-Mobayyed abschließend.

Rückfragehinweis:
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)
Peter Schweinberger, Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59, Mobil: 0676 888 52 211


siehe:
http://www.oeh.ac.at/quicklinks/presse/presseaussendungen/article/1/oeh-studien-2/?cHash=65bee5ad8e

gego
21.01.2009, 10:15
http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_geld/studiengebuehren/ vom 21.1.09


keine Studiengebühren zahlen Studierende an öst. Unis ... unter der Voraussetzung, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro studienabschnitt um nicht mehr als 2 Semester überschreiten.

Welche Studienabschnitte gibts eigentlich im Studium für den neuen Studienplan? 2 Abschnitte: 1. Bak und 2. Master?

und: Wie viele Semester darf ich also fürs Bak brauchen um keine Studgebühren zahlen zu müssen? 8, mit denen ich ja gerade die 2 Semster nicht überschritten hätte?

msG

rafi
21.01.2009, 17:57
ja, 8 semester. im bakk gibts keine abschnitte, nur bei lehramt.

andere möglichkeit, dass du nicht zahlen musst ist, wenn du voriges jahr mehr als 4000 euro verdient hast (ich glaub 4000). also aufs ganze jahr gerechnet.

gego
21.01.2009, 19:16
leider sinds 4.886,14 €, auf die komm ich nicht ganz...
aber in 8 schaff ichs aber eh.

danke

ps: bitte auch noch andere meinungen sind gefragt. STUV!!!

gerald
22.01.2009, 18:00
Für alle jene EU-BürgerInnen, die die Mindeststudienzeit überschreiten, wurden die Gründe für einen Erlass des Studienbeirages ausgeweitet:

Krankheit und Schwangerschaft (mehr als 2 Monate Hinderung am Studium),
Überwiegende Betreuung von (eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden) Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt,
Erwerbstätigkeit mit einem Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Antragstellung von mindestens 14 x dem Betrag der Geringfügigkeitsgrenze (ca. € 4.886).
Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% (In diesem Fall hat die Universität Wien den Beitrag bereits bisher erlassen).
Wenn Sie also die Mindeststudienzeit laut der Regelung überschritten haben (auch nur in einem Studium), wird Ihnen der Studienbeitrag vorgeschrieben. Sie müssen dann selbst prüfen, ob auf Sie ein Erlassgrund zutrifft und gegebenenfalls den Antrag auf Erlass stellen.

Weeeneee
23.01.2009, 10:02
so ausgefeilt kann das system nicht sein!!!

ich habe jetzt mehrere freunde die 2 studien machen und dadurch wieder studiengebühren zahlen müssen!

alles sind in ihrem hauptstudium in der gesetzlich tollerierten studienzeit und betreiben das zweitstudium nebenbei und sind dort natürlich nicht mehr in der vorgegebenen zeit! => jeder der über sein studium was machen möchte und sich mehr aneignen möchte wird bestraft. ist das sinn der abschaffung der studiengebühren? was sagt die stuv dazu?

somit hat die abschaffung der studiengebühren dafür gesorgt das die studenten weniger studieren! war wohl wieder mal ein schuß nach hinten!

lg

rafi
23.01.2009, 10:36
das stimmt, ich kenne auch ein paar leute, die in ihrem hauptstudium in der zeit sind aber im 2. studium nicht und deswegen zahlen müssen. wenn dann sollte man diese regelung nur auf das hauptstudium beziehen. macht meiner meinung nach keinen sinn, studenten zu bestrafen, die mehr als eine studienrichtung haben.

gerald
23.01.2009, 10:53
Die Info der ÖH dazu: http://www.oeh.ac.at/quicklinks/presse/presseaussendungen/article/1/oeh-verwirr/?cHash=4ebc7e33e1

Weeeneee
23.01.2009, 11:06
ich kann in diesem artikle nur lesen das es verwirrung gibt, aber nichts das damit zu tun hat, dass personen die 2 studien machen bestraft werden!


lg

gego
23.01.2009, 12:44
Für alle jene EU-BürgerInnen, die die Mindeststudienzeit überschreiten, wurden die Gründe für einen Erlass des Studienbeirages ausgeweitet:

Krankheit und Schwangerschaft (mehr als 2 Monate Hinderung am Studium),
Überwiegende Betreuung von (eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden) Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt,
Erwerbstätigkeit mit einem Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor der Antragstellung von mindestens 14 x dem Betrag der Geringfügigkeitsgrenze (ca. € 4.886).
Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% (In diesem Fall hat die Universität Wien den Beitrag bereits bisher erlassen).
Wenn Sie also die Mindeststudienzeit laut der Regelung überschritten haben (auch nur in einem Studium), wird Ihnen der Studienbeitrag vorgeschrieben. Sie müssen dann selbst prüfen, ob auf Sie ein Erlassgrund zutrifft und gegebenenfalls den Antrag auf Erlass stellen.

als wenn ich den link, wo diese info so gut wie 1:1 dort steht, nicht gepostet hätte, hätte ichs noch gar nicht gewusst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

trotzdem ist die antwort von rafi (danke noch mal) noch nicht bestätigt worden von der STUV. bekomme ich bitte eine bestätigung für diese aussage:
WENN MAN DAS BAKK IN 8 SEMESTER ABSCHLIESST, MUSS MAN KEINE STUDIENGEBÜHREN ZAHLEN

manu8
23.01.2009, 14:07
ich hätte dann auch mal eine frage....

also über die mindeststudienzeit bin ich weit drüber.... aber auf dem erlagschein, den ich bekommen hab, stehen nur die 15€ öh-Beitrag drauf... haben sich die dann mein gehalt schon angeschaut und es passt so, dh ich muss nichts zahlen???

oder muss ich das dann noch extra vorweisen?

lg manu

rafi
23.01.2009, 17:39
bist du über diesem mindestbetrag drüber? wenn ja, würd ich anrufen und fragen ob sie sich dein schon angeschaut haben. wenn du nicht drüber bist würd ich die 15 € einzahlen und aus. wenn sie dann draufkommen dass sie einen fehler gemacht haben, werden sie sich eh bei dir melden. aber da kannst ja du dann nix dafür. du hast den erlagschein so bekommen, und deswegen zahlst dus auch so ein.

gego
24.01.2009, 08:26
Im neuen "ÖH Uni-Versum" steht: Bei Bachelor-, Master und Doktoratsstudien bezieht sich die "vorgesehene Studiendauer" auf die gesamte Studiendauer des betreffenden Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium.
--> 6+2, 4+2 Semster ums ohne studiengebühren abzuschließen...

@manu8: ich will dir zwar keine angst machen, aber ein paar absätze drunter steht dann: In Zweifelsfällen sollte der Studienbeitrag entrichtet werden, da sonst die Zulassung zum Studium erlöschen könnte.
aber wenns da den falschen zuschicken, wär ich ma auch nicht sicher...