Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VO Schulrecht, Sicherheits- und Risikomanagement WS09
hey leute,
kann leider nicht zur VO gehen, hab aber gehört es gibt irgendwo ein skriptum? kann mir da jemand weiter helfen?
danke im vorraus!
lg
Leni1408
30.11.2009, 19:11
...bräuchte auch ein Schulrecht Skript!
weiß iwer wo man das bekommt?
danke im voraus!
glg
hej ihr,
falls ihr es noch nicht habt, unter: www.vdloe.at/wien/schulrecht
Liebe grüße hanni
Glaubt ihr, dass es für die Prüfung reicht, nur die Folien zu lernen oder benötigt man mitschriften auch ??
hey leute könnte mir mal jemand das ganze skript posten?
wäre euch sehr dankbar...wie lange braucht man um sich auf die prüfung vorzubereiten?
Rafael_Correa
10.01.2010, 16:04
Hey leute,
das hochladen vom skript haut irgendwie net hin aber ich hab zumin.die Prüfungsfragen da.
An dieser Stelle gleich ein paar Fragen zu den Fallbeispielen(Bitte um eure Meinung).die Antworten sind was ich mir(auf grund des skripts) denke.also vorschläge ohne gewähr!
1.)Der Leiter einer Projektwoche mit einer 2. Klasse erlaubt Schülern vom Heim in den
etwa 1 km entfernt gelegenen Ort einkaufen zu gehen. Zum vereinbarten Zeitpunkt
fehlt ein Kind. Welche Maßnahmen sind zu setzen?
-Hängt davon ab wie das gemeint ist.Gehen die allein einkaufen oder mit dem Leiter gemeinsam?Ist der Zeitpunkt vorm(treffen zum losgehen) oder nachm einkaufen?Is der Treffpunkt beim Quartier oder beim Supermarkt?
Also wenn sie allein gehen dann ist dann nach SchUG§47 und Aufsichtserlass 2005 eine Verletzung der Aufsichtspflicht weil diese erst ab der 7.schulstufe bei besonderen dingen entfallen kann(stichwort körperl.und geistige Reife).
MAßnahmen(mMn):kollegen anrufen,wenns beim heim is kinder wieder aufs zimmer schicken und das kind suchen gehn.Wenns im Ort ist,irgendan erwachsenen(geeignet!)bitten kurz dazubleiben,kollegen verständigen,kind suchen.
2.teil dazu:
Das Kind hat den vorgeschriebenen Weg verlassen, ist zu einem Felsen klettern
gegangen und abgestürzt. Mit welchen Konsequenzen hat der Kursleiter zu rechnen?
-W.g.möglicherweise verletzung der Aufsichtspflichten,fahrlässige körperverletzung also Strafrechtliche Verfolgung.Weil selbst wenn die kinder über die Gefahren informiert waren(!)kann man bei 12jährigen die entspr.körperl.und geiste reife nicht unbedingt annehmen sie unbeaufsichtigt losziehen zu lassen.
2.)Die Einführung der 5-Tage-Woche führt zu Raumproblemen. Wann darf die Unv.Übung
„Bewegung und Sport“ frühestens angesetzt werden?
-steht nirgens im Skript,also keine ahnung.
3.)Der Direktor verlangt von einem Lehrer die Vorlage seiner Stundenvorbereitung. Ist
der Direktor dazu berechtigt?
-ich denk mal ja weils eine kurz-,mittel-und langfriste unterrichtsplanung ja zu den Lehrerpflichten oder?
4.)Die naturwissenschaftliche Lehrerlobby im Realgymnasium beansprucht in der AHSUnterstufe
zusätzliche Stunden für Physik auf Kosten von Bewegung und Sport. Gibt
es dazu gesetzliche Regelungen? Wenn ja, in welchem Rahmen kann es zu
Veränderungen kommen?
-absolut keinen Plan.Gesetzliche Grundlage wären die im Lehrplan festgehaltenen Stundentafeln.Und solang die dort angrführte Anzahl net unterschritten wird(egal ob schulautonom oder subsisdär geregelt) wirds wohl gehen...fiese naturwissenschaftler :-)
danke schon mal vorab.
LG N.
Rafael_Correa
10.01.2010, 16:07
Bzgl.Skript:
einfach dem link folgen oder deine mailadresse posten dann schick ichs dir =)
LG
www.vdloe.at/wien/schulrecht
hab eine frage:
lehrer b möchte an einer schule mit 5- tage- woche eine unverbindliche übung fußball am samstag vormittag anbieten.ist das möglich?wenn ja, was hat er zu beachten?
wenn die schule eine 5- tage- woche hat darf er dich eigentlich nichts am samstag veranstalten,oder?oder darf er schon aber nur bis 12.45, wie im schulzeitgesetz steht?ich würd vermuten nein, aber bitte um andere vorschläge!!
schönen abend noch
Rafael_Correa
11.01.2010, 23:59
Bin deiner Meinung.wenn 5-tage-woche dann ist am samstag nix.stimmt so glaub.
Erlaubt ist 6-tage nur mehr in " der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule, in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in den höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung); zit.:§2(4)3. Schulzeitgesetzt.
Aber wenns in der Schule grundsätzlich nur 5 tage ham wird des wahrscheinlich net gehn,was ja im sinne unserer Antwort wär ;-)
Hey leute,
das hochladen vom skript haut irgendwie net hin aber ich hab zumin.die Prüfungsfragen da.
An dieser Stelle gleich ein paar Fragen zu den Fallbeispielen(Bitte um eure Meinung).die Antworten sind was ich mir(auf grund des skripts) denke.also vorschläge ohne gewähr!
1.)Der Leiter einer Projektwoche mit einer 2. Klasse erlaubt Schülern vom Heim in den
etwa 1 km entfernt gelegenen Ort einkaufen zu gehen. Zum vereinbarten Zeitpunkt
fehlt ein Kind. Welche Maßnahmen sind zu setzen?
-Hängt davon ab wie das gemeint ist.Gehen die allein einkaufen oder mit dem Leiter gemeinsam?Ist der Zeitpunkt vorm(treffen zum losgehen) oder nachm einkaufen?Is der Treffpunkt beim Quartier oder beim Supermarkt?
Also wenn sie allein gehen dann ist dann nach SchUG§47 und Aufsichtserlass 2005 eine Verletzung der Aufsichtspflicht weil diese erst ab der 7.schulstufe bei besonderen dingen entfallen kann(stichwort körperl.und geistige Reife).
MAßnahmen(mMn):kollegen anrufen,wenns beim heim is kinder wieder aufs zimmer schicken und das kind suchen gehn.Wenns im Ort ist,irgendan erwachsenen(geeignet!)bitten kurz dazubleiben,kollegen verständigen,kind suchen.
2.teil dazu:
Das Kind hat den vorgeschriebenen Weg verlassen, ist zu einem Felsen klettern
gegangen und abgestürzt. Mit welchen Konsequenzen hat der Kursleiter zu rechnen?
-W.g.möglicherweise verletzung der Aufsichtspflichten,fahrlässige körperverletzung also Strafrechtliche Verfolgung.Weil selbst wenn die kinder über die Gefahren informiert waren(!)kann man bei 12jährigen die entspr.körperl.und geiste reife nicht unbedingt annehmen sie unbeaufsichtigt losziehen zu lassen.
2.)Die Einführung der 5-Tage-Woche führt zu Raumproblemen. Wann darf die Unv.Übung
„Bewegung und Sport“ frühestens angesetzt werden?
-steht nirgens im Skript,also keine ahnung.
3.)Der Direktor verlangt von einem Lehrer die Vorlage seiner Stundenvorbereitung. Ist
der Direktor dazu berechtigt?
-ich denk mal ja weils eine kurz-,mittel-und langfriste unterrichtsplanung ja zu den Lehrerpflichten oder?
4.)Die naturwissenschaftliche Lehrerlobby im Realgymnasium beansprucht in der AHSUnterstufe
zusätzliche Stunden für Physik auf Kosten von Bewegung und Sport. Gibt
es dazu gesetzliche Regelungen? Wenn ja, in welchem Rahmen kann es zu
Veränderungen kommen?
-absolut keinen Plan.Gesetzliche Grundlage wären die im Lehrplan festgehaltenen Stundentafeln.Und solang die dort angrführte Anzahl net unterschritten wird(egal ob schulautonom oder subsisdär geregelt) wirds wohl gehen...fiese naturwissenschaftler :-)
danke schon mal vorab.
LG N.
Hello werde die Prüfung im Juni machen. Wollte nur fragen ob das ein Fragenkatalog ist und somit "nur" einige dieser Fragen zu der Prüfung kommen oder sind diese Fragen nur eine lernhilfe??? Beziehe mich natürlich auf die angehängte Datei und nicht nur auf diese 4 beantworteten Fragen.
Vielen Dank,
Florian
vBulletin® v3.8.4, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.